Tipps und Hilfreiches zum Thema Hören

Wissenswertes zum Thema Hören und Hörgeräte

Zahlt die Krankenkasse oder AHV / IV die Kosten für meine Hörgeräte?

 

Wenn man an normale Hörgeräte denkt, denkt man meistens: teuer! Bei Sonetik-Hörgeräten ist das glücklicherweise gar nicht der Fall. Die Frage nach der Finanzierung ist trotzdem gerechtfertigt. Wer zahlt was und unter welchen Bedingungen? Hier ein ein paar Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder AHV/IV.

Krankenkasse

In der Regel zahlt die Krankenkasse keinen Beitrag an Hörgeräte aus der Grundversicherung. In erster Linie ist dafür die AHV bzw. IV zuständig. Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können möglicherweise von der Krankenkasse Zusatzbeiträge hierzu geltend gemacht werden. Es ist sicherlich sinnvoll, diesbezüglich die Krankenkasse direkt anzufragen.

AHV/IV

Die Sozialversicherungen beteiligen sich am Kauf von Hörgeräten in Form einer pauschalen Rückerstattung. Bedingung ist eine kostenlose Expertise bei einem HNO-Arzt, die nachweist, dass Sie einen entsprechenden Hörverlust haben.

Bei Anspruch erhalten Sie für zwei Hörgeräte einen Pauschalbetrag von 1237,50 Franken von der AHV oder 1650 Franken von der IV. Die IV beteiligt sich zusätzlich mit 40 Franken pro Jahr und Hörgerät für Batterien. Eine Beteiligung der Sozialversicherungen ist alle 5 Jahre möglich bei der AHV, bzw. 6 Jahre bei der IV.

Mit diesem Pauschalbetrag ist es demnach möglich, Sonetik-Hörgeräte zum Nulltarif zu erhalten.

Für Personen, die bereits vor dem ordentlichen AHV-Alter aufgrund ihres Hörverlustes IV-Leistungen beziehen, gilt die sogenannte Besitzstandwahrung. Diese Personen beziehen auch nach dem 65. Lebensjahr weiterhin die Leistungen der IV.

 

Wenn Sie eine Rückerstattung für Sonetik-Hörgeräte beantragen möchten, gehen Sie folgendermassen vor:

 

Kostenloser Hörtest bei Sonetik-Spezialist

Besuchen Sie eine der über 330 Apotheken, Drogerien oder Optiker-Geschäfte für einen kostenlosen Sonetik-Hörtest. Der Hörtest dauert nur 10 Minuten und schon wissen Sie, ob Sie an einem Hörverlust leiden oder nicht. Innerhalb von nur einer Stunde werden Ihnen Hörgeräte angepasst, die Sie jetzt Probe tragen können.

  

Kostenlose Expertise bei HNO-Arzt

Eine Rückerstattung durch die AHV oder IV bedingt eine kostenlose Expertise für Hörgeräteversorgung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Ihr Sonetik-Spezialist berät Sie gerne. 

 

 

Formular einreichen

Sie reichen jetzt einfach noch das Formular, die HNO-Bestätigung und den Kaufbeleg der Hörgeräte ein. Bei Anspruch erhalten Sie danach für zwei Hörgeräte 1237,50 Franken von der AHV oder 1650 Franken von der IV. Damit können Sie Sonetik-Hörgeräte zum Nulltarif bekommen.

 

Wenn Sie noch Unklarheiten haben,
kann Ihr Sonetik-Spezialist weiterhelfen.

 JETZT DEN NÄCHSTEN SONETIK-SPEZIALISTEN FINDEN

 

 

Werden auch Sie Teil der Sonetik Blog Lesergemeinschaft!

Melden Sie sich jetzt einfach mit Ihrer Email-Adresse an und Sie erhalten den Sonetik Blog bequem per Mail zugeschickt.